Personen, die Gefahrgut handhaben – verpacken, befüllen, kennzeichnen, beladen, versenden oder selbst befördern –, benötigen eine Qualifizierung zur Gefahrgutbeförderung. In diesem Lehrgang erhalten Sie die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz notwendige rechtliche und technische Ausbildung.

ADR-Basiskurs

Die komplette Grundausbildung für den Transport von gefährlichen Gütern – Sie erlernen das richtige Verhalten beim Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung.

ADR-Erweiterung zum Tank

Bei der Beförderung in Tanks gilt dies im Besonderen. Denn die großen Mengen an beförderten Gasen und Flüssigkeiten stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Um diese Situationen umgehen zu können, wurde der Aufbaukurs notwendig.

ADR-Kombi-Kurs ohne Klasse 1+7

Der kombinierte Kurs beinhaltet den „Basiskurs“ sowie das Erweiterungsmodul „Tankwagen“. Sie erlernen das richtige Verhalten beim Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung sowie von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen.

ADR-Kombi-Kurs für alle Klassen

Der kombinierte Kurs beinhaltet den „Basiskurs“ sowie die Erweiterungsmodule „Tank“, „Klasse 1 / Sprengmittel“ und „Klasse 7 / Radioaktive Stoffe“. Sie erlernen das richtige Verhalten beim Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung, von Sprengmitteln und radioaktiven Stoffen sowie von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen.

ADR-Auffrischungskurs

Verlängerung der Gültigkeit Ihres ADR-Ausweises – für alle ausgebildeten Gefahrgutlenker*innen, bei denen die Ausstellung des ADR-Ausweises nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt. Im Auffrischungskurs werden Ihnen die derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter vermittelt. Nach bestandener Prüfung wird der Gefahrgutlenker*innen-Ausweis auf weitere fünf Jahre verlängert.

siehe auch