Berufskraft­fahrer*innen­ausbildung – C95

Zum Erwerb des Fahrer*innenqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:

Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:

  • 45 Min. C-Praxisprüfung
  • 45 Min. C95-Qualifikationsprüfung

Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)

  • 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
  • Schriftliche und mündliche Prüfung bei der Landesregierung

Berufskraftfahrer*innenausbildung – D95

Zum Erwerb des Fahrer*innenqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für Berufskraftfahrer*innen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen und ihre D95-Qualifikation erwerben wollen:

Die D95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:

  • 45 Min. D-Praxisprüfung
  • 45 Min. D95-Qualifikationsprüfung

Die D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008

  • 90 Min. D95-Qualifikationsprüfung
  • Schriftliche und mündliche Prüfung bei der Landesregierung

siehe auch